Die prov. Steuerrechnung für die direkte Bundessteuer ist dieser Tage in Ihrem Briefkasten. Das Kant. Steueramt stellt die provisorischen Steuerrechnung im März den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das kant. Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeit der Zahlungseinladung ist wie folgt:
Zahlung bis 30.3.JJJJ
Ich empfehle der Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem kant. Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 3% (Jahr 2019) zur Ihren Lasten ab dem 1.4.JJJJ.
Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
In der Regel stellt das Steueramt die provisorischen Steuerrechnung Ende Februar bis spätestens Ende Mai den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeiten der Zahlungseinladung sind wie folgt:
30.6./30.9./30.12. (drei Ratenzahlung; im Kanton Zürich)
oder
die gesamte Forderung mit Fälligkeit per 30.9.
Ich empfehle die Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 4.5% zur Ihren Lasten.
Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung [ Unterland Region | Bülach, Dielsdorf ] stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen –
Unterland Treuhand Martin Senn
provisorische Zahlungseinladung | Fragen bitte an Martin Senn
Des Öfteren werde ich von meinen Kunden über das schweizerische Steuersystem (Bezug und Veranlagung) angefragt, wie der Ablauf mit dem Bezug und der Veranlagung zu verstehen ist. In folgender Bilddarstellung das Jahr 2019:
Die Steuern 2018 wurde bereits mit einer provisorischen Rechnung im 2018 vom Gemeindesteueramt bezogen/gestellt. Die Fälligkeiten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich werden die Steuern in drei Raten bezogen. Fälligkeit 30.6/30.9/30.12 oder „Gesamthaft“ per 30.9.
Mit der Steuererklärung 2018, welche im Januar/Februar 2019 an die Steuerpflichtigen versendet wird, müssen alle Ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Nach Abgabe der Steuererklärung veranlagt das Steueramt der Wohngemeinde oder das Kant. Steueramt die Deklaration und stellt dem Steuerpflichtigen die definitive Steuerrechnung im Verlaufe des Jahres 2019 zu. Sofern die provisorische Rechnung nur wenig von der definitiven Rechnung abweicht und die provisorische Rechnung vom Steuerpflichtigen beglichen worden ist, wird es keinen Nachbezug geben. Es empfiehlt sich, die provisorischen Steuern fristgerecht zu bezahlen, denn die Verzugszinsen sind im Verhältnis zur heutigen Zinsstruktur relativ hoch.
Gerne übernehme ich Ihre Taxation und das mühsame Ausfüllen der Steuererklärung. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und die Professionalität. In den meisten Fällen können Sie Ihre Steuern optimieren und im besten Fall sogar Jahr für Jahr.
Ich freue mich auf jede Kontaktaufnahme. Wenn Sie möchten auf
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Wussten Sie, dass jeder Bürger Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen auf der Wohngemeinde auf Verlangen einsehen kann?
Das können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie ein Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters auf Ihrer Gemeinde einsenden. Das Gesuch ist für Sie kostenlos.
Die entsprechende Vorlage finden Sie hier oder drucken nachfolgende „Bild“ aus . . .
Bei Fragen rund um die Steuern stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie suchen einen Treuhänder, der Ihre Buchhaltung, Debitoren, Kreditoren , die Lohnabrechnung inkl. Lohnausweis, die MWST Abrechnung, die SVA Deklaration inkl. der Steuererklärung für Ihre Unternehmung ( GmbH, AG, Einzelfirma) und die private Steuererklärung (natürliche Person) kostengünstig erstellt? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Gerne unterbreite ich für Sie ein individuelles Angebot auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
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Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung/Realisierung in der Selbständigkeit und/oder mit der Anmeldung SVA / Eintrag ins Handelsregister.
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Es gibt keine bessere Werbung als Mund-zu-Mund-Propaganda und Referenzen. Daher bin ich stolz Ihnen eine kleine Auswahl meiner Kundschaft zeigen zu können –> Referenzen
In diesem Beitrag „über die steuerliche Abzugsfähigkeit“ finden Sie die Erklärung von werterhaltenden und den nicht abzugfähigen wertvermehrenden Unterhaltskosten für die Verwaltung von Liegenschaften. Gerne berate ich Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
nicht abzugsfähige wertvermehrende Unterhaltskosten sind:
einmalige, ausserordentliche Investitionen, welche den Ausbau der Liegenschaft deutlich verbessern
Verbesserung der Liegenschaft, bisher nicht vorhandene Einrichtungen
Neuanlagen
Erweiterungsbauten
Neugestaltung Gartenanlage
Beispiel:
Ausbau des Estrichs, zusätzliches bewohnbares Zimmer
Aufwendungen für den Garten sind als Gewinnungskosten steuerlich abzugsfähig, sofern sie mit dem steuerbaren Eigenmietwert unmittelbar zusammenhängen, zur Erhaltung des Gartens nötig sind und keiner privaten Liebhaberei dienen.
Wichtig:
Es obliegt der steuerpflichtigen Person nachzuweisen, dass und in welchem Umfang die geltend gemachten Aufwendungen Unterhaltskosten darstellen. Es ist ratsam eine Dokumentation mit Bilder vorher/nachher anzulegen, um bei Auflagen/Einsprachen den Nachweis für die getätigten Unterhaltsabzüge auf dem Einkommen beim Gemeindesteueramt begründen zu können.