Einschlag auf dem Eigenmietwert im Härtefall

  • Einschlag auf dem Eigenmietwert bei tatsächlicher Unternutzung (Unternutzungsabzug)

Auf den errechneten Eigenmietwerten kann in Ausnahmefällen ein Einschlag gewährt werden, wenn der Eigentümer einer Liegenschaft zufolge Verminderung des Wohnbedürfnisses (z. B. Wegzug der Kinder) nur noch einen Teil seines Wohneigentums nutzt. Die Praxis geht davon aus, dass bei Wohneigentum mit vier bis sechs Zimmern eine Unternutzung nicht vorliegt, wenn zwei oder mehr Personen darin wohnen. Nähere Angaben können Sie der «Weisung der Finanzdirektion betreffend Festsetzung des Eigenmietwertes bei tatsächlicher Unternutzung vom 21. Juni 1999» entnehmen. Die Weisung ist unter www.steueramt.zh.ch zu beziehen.

  • Einschlag auf dem Eigenmietwert in Härtefällen

Auf den errechneten Eigenmietwerten kann in Härtefällen ein Einschlag gewährt werden, wenn der Eigenmietwert höher ist als 1/3 der Einkünfte, welche dem Eigentümer einer Liegenschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden selbständig steuerpflichtigen Personen (volljährige Kinder, Konkubinatspartner) zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen. Nähere Angaben können Sie der «Weisung der Finanzdirektion betreffend Gewährung eines Einschlags in Härtefällen vom 21. Juni 1999» entnehmen. Diese Weisung ist unter www.steueramt.zh.ch zu beziehen.

⇒ ein Berechnungstool finden Sie auf http://www.eigenmietwert-nein.ch

⇒ natürlich berate und unterstütze ich Sie gerne

Name, Vorname:Muster A.
AHV-Nr.:123.45.678.901
Jahr:2017
Berechnung Einschlag auf dem Eigenmietwert im Härtefall (gemäss Merkblatt ZStB 15/720)
Kundenlogin
Einkommen gemäss SteuererklärungFür Lebenshaltung (ohne Wohnen) stehen zur Verfügung
Einkünfte
Nettolohn0
AHV-Rente0
Rente Pensionskasse0
Kapitalertrag0
Mietwert abzüglich Unterhalt0
Total Einkommen00
Abzüge
Berufsauslagen00
Hypothekarzinsen00
Andere Schuldzinsen00
Versicherungsprämien00
Vermögensverwaltungskosten00
Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskostenabzug00
Gemeinnützige Zuwendungen00
Reineinkommen0
Für Lebenshaltung stehen zur Verfügung0
Davon 1/3 = Eigenmietwert mit Einschlag0
Der Einschlag wird nur gewährt, wenn das Vermögen Fr. 600'000 (ohne Berücksichtigung der Liegenschaft und der Hypothek) nicht übersteigt.
WhatsApp chat
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner