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Name Senn Martin
Funktion

Geschäftsführer

Inhaber 

Unterland Treuhand

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www.steuererklaerung.ch | Frist zur Einreichung max. bis 30.11.2024 möglich

direkte Bundessteuern | 2023 | zahlbar bis 1.4.2024

Staats- und Gemeindesteuern | 2024 | zahlbar in Raten per 30.6/30.9/30.12.2024 oder alles auf einmal per 30.9.2024 ohne Verzugszinsen

Steuerrechner | Empfehlung – – – > https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/home | ich helfe aber gerne bei der Berechnung Ihrer Steuern 2024, damit Sie auf der sicheren Seite stehen . . . Tel. 079 714 14 10 oder Büro 044 858 31 75 | Email info(at)unterlandtreuhand.ch

Steuererklärung ausfüllen

Zürcher Unterland Gemeinden:

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Juristische Personen

Sie brauchen dazu nur die 1. Seite der Steuererklärung mit dem Passwort. Aber Achtung: die eFristverlängerung kann nur bis 31.3. online beantragt werden!

Fristverlängerung online
Fristverlängerung online

Schreiner – Auftrag – CH

Willkommen bei Schreinerauftrag!

Egal, ob Sie ein neues Möbelstück benötigen, Ihre Küche renovieren möchten oder individuelle Einbauschränke wünschen – ich bin Ihr kompetenter Partner.

Als erfahrener Schreiner liebe ich mein Handwerk und übe es mit Leidenschaft aus. Ich lege großen Wert auf Qualität und Präzision, um sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche in die Realität umgesetzt werden. Jedes Projekt wird von mir sorgfältig geplant und professionell umgesetzt, um Ihnen ein Ergebnis zu liefern, das Sie begeistern wird.

Bei mir steht der Kunde im Mittelpunkt. Ich nehme mir die Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Mein Ziel ist es, Ihre Erwartungen zu übertreffen und Ihnen ein einzigartiges und hochwertiges Produkt zu liefern.

Meine Leistungen umfassen unter anderem:

Möbelbau: Ob Tische, Schränke, Regale oder Betten – ich fertige Möbelstücke nach Ihren Vorstellungen und passe sie perfekt an Ihre Räumlichkeiten an.

Küchenrenovierung: Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Küche zu modernisieren und optimal zu nutzen. Von der Planung bis zur Montage stehe ich Ihnen zur Seite.

Einbauschränke: Nutzen Sie jeden Zentimeter Ihres Raumes optimal aus und lassen Sie mich individuelle Einbauschränke für Sie entwerfen und bauen.

Reparaturen und Restaurationen: Ich kümmere mich um die Reparatur beschädigter Möbelstücke oder restauriere alte Schätze, um ihnen neues Leben einzuhauchen.

Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur hochwertige Schreinerarbeiten zu bieten, sondern auch einen erstklassigen Kundenservice. Ich bin stets für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten, Sie zu beraten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Ideen zu helfen.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über meine Leistungen zu erfahren oder um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Ihre Schreinerträume wahr werden zu lassen!

Kontakt | doeme@schreiner-auftrag.ch

Kassen Buchführung bei Einzelfirma | GmbH | Treuhand

Steuererklärung

Immer wieder kommt es vor, dass mich meine Kunden in Bezug auf die Kassenführung ansprechen und sich der Tragweite der Buchführung nicht bewusst sind. In der Regel ist ein Unternehmen bzw. eine Einzelfirma, welche Bareinnahmen in wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit nachweisen lassen, sich den Pflichten der Buchführung in Gefahr bringen können. Dabei kann das Steueramt die komplette Buchhaltung bzw. eingereichte Steuererklärung mit sämtlichen Unterlagen nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen. Die Pflichtigen haben weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren eine Chance dagegen anzugehen, ausser die versäumte Mitwirkungspflicht wird vollständig erfüllt. Ein Kassabuch ist u.a. eine zeitnahe Aufzeichnung über den gesamten Bargeldverkehr und mind. einer wöchentlichen Saldierung bzw. Übertrag an ein Bank per Einzahlung auf ein Geschäftskonto aus der Selbständigkeit. Damit wird der tägliche Bargeldverkehr mit Saldonachweis (Kassensturz) bestätigt.

Das Kassenbuch: Die Buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Einnahmen sowie Ausgaben sind fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich aufzuzeichnen. Eine Registierkasse bzw. die Abrechnungsstreifen (Sumup/Registierkasse etc. Handjournal, Barquittungen) sollten im Journal übertragen werden und der Kassenbestand täglich, mind. einmal in der Woche mittels Kassensturz überprüft und nachgewiesen werden. Stimmt der Kassenbestand nicht mit dem Geldbestand überein, muss die Differenz mit einer Ausbuchung ausgebucht werden und begründet sein. Die entsprechenden Belege sind mind. 10 Jahre aufzubewahren oder elektronisch abgespeichert werden.

Wird bei einer Ermessenseinschätzung oder einer Teileinschätzung vom Steueramt oder bei weiteren den Verfahrenspflichten, welche das Steueramt auferlegt hat nicht nachgekommen, kann das Steueramt bei einer der nächsten Steuerperioden eine Busse von bis zu 1’000.- Franken in einfachen Fällen oder gar bei gröberen Verletzungen eine Busse bis 10’000.- Franken verhängen.

Wichtig ist aber, dass der Steuerpflichtige für sein Handeln beim Steueramt seinen Pflichten nachkommt und nicht das Treuhandbüro dafür verantwortlich ist.

Darum empfehle ich jedem Mandanten, die Ein-/Ausgaben über sein Bankkonto abzuwickeln und so die Aufzeichnungspflichten jederzeit nachvollziehen zu können.

Damit kann das Erwerbseinkommen rel. einfach mittels dem Anfangsbestand am 1.1. bzw. 31.12. des laufenden Geschäftsjahres mit einer Differenzrechnung berechnet werden. Hinzu kommen die Privaten Entnahmen bzw. um allfällige Privateinlagen im Lauf des Geschäftsjahres. Anders ist es auch möglich eine Buchhaltung mit Bilanz- / Erfolgsrechnung (Doppelte Buchhaltung) zu führen. Dabei sollte auf alle Fälle die Ordnungsmässigkeit beachtet sein. Weil die Buchhaltung formell und materiell ordnungsgemäss sein müssen – kann so ein Gewinn ermittelt werden und in die Steuererklärung übertragen werden.

Fazit: Ein Kassabuch ist ordnungsgemäss zu führen, ansonsten kann das Steueramt die gesamte Buchhaltung und den Reingewinn nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung | Freundliche Grüsse Martin Senn | www.unterlandtreuhand.ch | www.steuererklärung-ag-zh.ch

Springer – ein Springer

Seit 22. September 2018 habe ich eine weitere Homepage “einSpringer“! Erfahren Sie mehr über meine Dienstleistung als Gemeindespringer. Als langjähriger Leiter Finanzen und Steuern springe ich auf Ihrer Gemeinde als Springer kurzfristig ein.

Freundliche Grüsse

Martin Senn – 079 714 14 10 / 044 858 31 75

Immobilien Verkauf

Ein Haus oder ein Eigentumswohnung zu verkaufen, braucht eine gute Vorbereitung. Sei es den aktuellen Marktpreis zu bestimmen, welcher am Markt erzielt werden kann oder welches sind die im Exposée gefragten Elemente für potenzielle Käufer und das Inserat. Lohnt sich die Verkaufsabwicklung von einem Immobilientreuhänder ausführen zu lassen oder möchte man sich das selber antun? Welche Preise sind in den letzten Jahren in diesem Gebiet gelöst worden? Kennen Sie den Immobilienmarkt?

Ablauf eines Immobilienverkauf:

  1. Festlegung Verkaufspreis
  2. Verkaufsdokumentation erstellen
  3. Inserat aufschalten
  4. Fragen/Annahmen von Interessenten
  5. Besichtigungstermin mit potenziellen Käufern
  6. Verhandlung Verkaufspreis (Aufgebotsrunde)
  7. Kaufabschluss (Vertragsausarbeitung)
  8. Notariat / Grundstückgewinnsteuer
  9. Abschluss Verkauf / Provision

Gerne begleite ich Sie in diesem Prozess und bringe meine langjährige Erfahrung für Sie ein und betreue den Verkauf.

Freundlichen Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch

Dokument für Steuererklärung mit Adobe Scan senden/teilen

Verwendung von Adobe Scan – mit UT

Dokumenten Scanning – ganz einfach können Sie mit der Adobe Scan-App einen vergessenen Bankauszug oder ein Spendenbeleg an Unterland Treuhand zu senden oder zu teilen. Diese “App” können Sie auf Ihrem Smartphone kostenlos installieren. Es hilft Ihnen Ihre Dokumente elektronisch zu verwalten. Siehe nachfolgendes Beispiel Checkliste Steuererklärung

https://files.acrobat.com/a/preview/73af3054-0614-4b01-9d26-7f79b6a598d4

Im Anschluss geben Sie den Link auf Ihrem Konto für Unterland Treuhand frei bzw. teilen den Link per Whatsapp oder Mail.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn  

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch
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