provisorische Steuerrechnung – Direkte Bundessteuer

Die prov. Steuerrechnung für die direkte Bundessteuer ist dieser Tage in Ihrem Briefkasten. Das Kant. Steueramt stellt die provisorischen Steuerrechnung im März den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das kant. Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeit der Zahlungseinladung ist wie folgt:

Zahlung bis 30.3.JJJJ

Ich empfehle der Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem kant. Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 3% (Jahr 2019) zur Ihren Lasten ab dem 1.4.JJJJ.

Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen –

Unterland Treuhand Martin Senn

prov. Steuerrechnung DBST
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