Des Öfteren werde ich von meinen Kunden über das schweizerische Steuersystem (Bezug und Veranlagung) angefragt, wie der Ablauf mit dem Bezug und der Veranlagung zu verstehen ist. In folgender Bilddarstellung das Jahr 2019:
Die Steuern 2018 wurde bereits mit einer provisorischen Rechnung im 2018 vom Gemeindesteueramt bezogen/gestellt. Die Fälligkeiten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich werden die Steuern in drei Raten bezogen. Fälligkeit 30.6/30.9/30.12 oder „Gesamthaft“ per 30.9.
Mit der Steuererklärung 2018, welche im Januar/Februar 2019 an die Steuerpflichtigen versendet wird, müssen alle Ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Nach Abgabe der Steuererklärung veranlagt das Steueramt der Wohngemeinde oder das Kant. Steueramt die Deklaration und stellt dem Steuerpflichtigen die definitive Steuerrechnung im Verlaufe des Jahres 2019 zu. Sofern die provisorische Rechnung nur wenig von der definitiven Rechnung abweicht und die provisorische Rechnung vom Steuerpflichtigen beglichen worden ist, wird es keinen Nachbezug geben. Es empfiehlt sich, die provisorischen Steuern fristgerecht zu bezahlen, denn die Verzugszinsen sind im Verhältnis zur heutigen Zinsstruktur relativ hoch.
Gerne übernehme ich Ihre Taxation und das mühsame Ausfüllen der Steuererklärung. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und die Professionalität. In den meisten Fällen können Sie Ihre Steuern optimieren und im besten Fall sogar Jahr für Jahr.
Ich freue mich auf jede Kontaktaufnahme. Wenn Sie möchten auf
Whatsapp 079 714 14 10 Ihren Wunschtermin – ich melde mich umgehend.
Freundliche Grüsse
Unterland Treuhand Martin Senn