Des Öfteren werde ich von meinen Kunden über das schweizerische Steuersystem (Bezug und Veranlagung) angefragt, wie der Ablauf mit dem Bezug und der Veranlagung zu verstehen ist.
Die Steuern 2025 wurde bereits mit einer provisorischen Rechnung im 2025 vom Gemeindesteueramt bezogen/gestellt. Die Fälligkeiten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich werden die Steuern in drei Raten bezogen. Fälligkeit 30.6/30.9/30.12 oder „Gesamthaft“ per 30.9.
Mit der Steuererklärung 2025, welche im Januar/Februar 2026 an die Steuerpflichtigen versendet wird, müssen alle Ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Nach Abgabe der Steuererklärung veranlagt das Steueramt der Wohngemeinde oder das Kant. Steueramt die Deklaration und stellt dem Steuerpflichtigen die definitive Steuerrechnung im Verlaufe des Jahres 2026 zu. Sofern die provisorische Rechnung nur wenig von der definitiven Rechnung abweicht und die provisorische Rechnung vom Steuerpflichtigen beglichen worden ist, wird es keinen Nachbezug geben. Es empfiehlt sich, die provisorischen Steuern fristgerecht zu bezahlen, denn die Verzugszinsen sind im Verhältnis zur heutigen Zinsstruktur relativ hoch.
Zur Zeit übernehme ich keine neuen Mandate.
WhatsApp 079 714 14 10 Anfragen – ich melde mich sobald wie möglich zurück.
Freundliche Grüsse
Unterland Treuhand Martin Senn
