Als Treuhandbüro biete ich auf Anfrage kleine Hausverwaltungen an. Das Honorar einer Liegenschaftenverwaltung (Finanzen & Administration) richtet sich nach folgenden Regeln:
Grundsätzlich können Hauseigentümer und Verwalter frei vereinbaren, wie und wieviel für die Hausverwaltungsarbeiten entschädigt wird. Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:
Variante 1 – Pauschalmodell
In aller Regel wird ein Grundhonorar festgelegt in der Höhe von 1’500 bis 3’000 Franken pro Jahr je nach Alter und Standort der Liegenschaft. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag pro Einheit, wobei hier meist die Wohnungen gezählt werden. Dieser Betrag kann variieren zwischen 250 und 600 Franken.
Beispiel – Hat man also ein 6-Familien-Haus können sich die Verwaltungskosten von 3’000 bis 7’000 Franken belaufen.
Variante 2 – Basis Mieteinnahmen
Kosten auf Basis der Mieteinnahmen. Brutto- oder Nettomietzinse berechnet, sollte man die Nettovariante bevorzugen. Im Durchschnitt betragen die Kosten dann 4 bis 6 Prozent der Mieteinnahmen.
Beispiel – Hat man also ein 6-Familien-Haus wird pro Wohnung und Monat 1’500 Franken Nettomiete verlangt, erzielt der Hauseigentümer pro Jahr 108’000 Franken Mieteinnahmen. Die Verwaltungskosten betragen dann zwischen 4’320 und 6’480 Franken.
In Varianten 1 + 2 sind folgende Verwaltungskosten abgedeckt:
– Liegenschaftsabrechnung, Buchhaltungskosten und administrative Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft.
Zusätzliche Kosten entstehen nur bei ausserordentlichem Aufwand der Verwaltung:
– bei grösseren Umbauten und Sanierungen
– ggf. allfälliger Anfangsaufwand
Die Technischen Unterhaltsarbeiten und die Hauswartung sind in obigen Kosten nicht enthalten.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung und würde mich über eine Kontaktaufnahme freuen.
Unterland Treuhand