provisorische Steuerrechnung – Zahlungseinladung

In der Regel stellt das Steueramt die provisorischen Steuerrechnung Ende Februar bis spätestens Ende Mai den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeiten der Zahlungseinladung sind wie folgt:

30.6./30.9./30.12. (drei Ratenzahlung; im Kanton Zürich)

oder

die gesamte Forderung mit Fälligkeit per 30.9.

Ich empfehle die Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 4.5% zur Ihren Lasten.

Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung [ Unterland Region | Bülach, Dielsdorf ] stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen –

Unterland Treuhand Martin Senn

provisorische Zahlungseinladung | Fragen bitte an Martin Senn

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