Steuergesetz (StG) „Steuersätze“ § 225
- Die Grundstückgewinnsteuer beträgt:
10% für die ersten Fr. 4’000
15% für die weiteren Fr. 6’000
20% für die weiterenFr. 8’000
25% für die weiterenFr. 12’000
30% für die weiterenFr. 20’000
35% für die weiterenFr. 50’000
40% für die Gewinnteile über Fr. 100’000 - Die gemäss Abs. 1 berechnete Grundstückgewinnsteuer erhöht sich bei einer anrechenbaren Besitzesdauer
von weniger als 1 Jahr um 50 Prozent,
von weniger als 2 Jahren um 25 Prozent. - Die gemäss Abs. 1 berechnete Grundstückgewinnsteuer ermässigt sich bei einer anrechenbaren Besitzesdauer von
vollen 5 Jahren um 5%
vollen 6 Jahren um 8%
vollen 7 Jahren um 11%
vollen 8 Jahren um 14%
vollen 9 Jahren um 17%
vollen 10 Jahren um 20%
vollen 11 Jahren um 23%
vollen 12 Jahren um 26%
vollen 13 Jahren um 29%
vollen 14 Jahren um 32%
vollen 15 Jahren um 35%
vollen 16 Jahren um 38%
vollen 17 Jahren um 41%
vollen 18 Jahren um 44%
vollen 19 Jahren um 47%
vollen 20 Jahren und mehr um 50% - Grundstückgewinne unter Fr. 5’000 werden nicht besteuert.