- Einschlag auf dem Eigenmietwert bei tatsächlicher Unternutzung (Unternutzungsabzug)
Auf den errechneten Eigenmietwerten kann in Ausnahmefällen ein Einschlag gewährt werden, wenn der Eigentümer einer Liegenschaft zufolge Verminderung des Wohnbedürfnisses (z. B. Wegzug der Kinder) nur noch einen Teil seines Wohneigentums nutzt. Die Praxis geht davon aus, dass bei Wohneigentum mit vier bis sechs Zimmern eine Unternutzung nicht vorliegt, wenn zwei oder mehr Personen darin wohnen. Nähere Angaben können Sie der «Weisung der Finanzdirektion betreffend Festsetzung des Eigenmietwertes bei tatsächlicher Unternutzung vom 21. Juni 1999» entnehmen. Die Weisung ist unter www.steueramt.zh.ch zu beziehen.
- Einschlag auf dem Eigenmietwert in Härtefällen
Auf den errechneten Eigenmietwerten kann in Härtefällen ein Einschlag gewährt werden, wenn der Eigenmietwert höher ist als 1/3 der Einkünfte, welche dem Eigentümer einer Liegenschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden selbständig steuerpflichtigen Personen (volljährige Kinder, Konkubinatspartner) zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen. Nähere Angaben können Sie der «Weisung der Finanzdirektion betreffend Gewährung eines Einschlags in Härtefällen vom 21. Juni 1999» entnehmen. Diese Weisung ist unter www.steueramt.zh.ch zu beziehen.
⇒ ein Berechnungstool finden Sie auf http://www.eigenmietwert-nein.ch
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Name, Vorname: | Muster A. | |
---|---|---|
AHV-Nr.: | 123.45.678.901 | |
Jahr: | 2017 | |
Berechnung Einschlag auf dem Eigenmietwert im Härtefall (gemäss Merkblatt ZStB 15/720) | ||
![]() | Einkommen gemäss Steuererklärung | Für Lebenshaltung (ohne Wohnen) stehen zur Verfügung |
Einkünfte | ||
Nettolohn | 0 | |
AHV-Rente | 0 | |
Rente Pensionskasse | 0 | |
Kapitalertrag | 0 | |
Mietwert abzüglich Unterhalt | 0 | |
Total Einkommen | 0 | 0 |
Abzüge | ||
Berufsauslagen | 0 | 0 |
Hypothekarzinsen | 0 | 0 |
Andere Schuldzinsen | 0 | 0 |
Versicherungsprämien | 0 | 0 |
Vermögensverwaltungskosten | 0 | 0 |
Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskostenabzug | 0 | 0 |
Gemeinnützige Zuwendungen | 0 | 0 |
Reineinkommen | 0 | |
Für Lebenshaltung stehen zur Verfügung | 0 | |
Davon 1/3 = Eigenmietwert mit Einschlag | 0 | |
Der Einschlag wird nur gewährt, wenn das Vermögen Fr. 600'000 (ohne Berücksichtigung der Liegenschaft und der Hypothek) nicht übersteigt. |