provisorische Steuerrechnung – Direkte Bundessteuer

Die prov. Steuerrechnung für die direkte Bundessteuer ist dieser Tage in Ihrem Briefkasten. Das Kant. Steueramt stellt die provisorischen Steuerrechnung im März den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das kant. Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeit der Zahlungseinladung ist wie folgt:

Zahlung bis 30.3.JJJJ

Ich empfehle der Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem kant. Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 3% (Jahr 2019) zur Ihren Lasten ab dem 1.4.JJJJ.

Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen –

Unterland Treuhand Martin Senn

prov. Steuerrechnung DBST

provisorische Steuerrechnung – Zahlungseinladung

In der Regel stellt das Steueramt die provisorischen Steuerrechnung Ende Februar bis spätestens Ende Mai den Steuerpflichtigen zu. Mit dieser Einladung fordert das Steueramt bereits das Inkasso für die fälligen Steuern des aktuellen Steuerjahres ein. Die Fälligkeiten der Zahlungseinladung sind wie folgt:

30.6./30.9./30.12. (drei Ratenzahlung; im Kanton Zürich)

oder

die gesamte Forderung mit Fälligkeit per 30.9.

Ich empfehle die Zahlungseinladung bzw. die Frist der Fälligkeit ernst zu nehmen und die Zahlungen pünktlich dem Steueramt zu überweisen. So vermeiden Sie eine hohe Verzugszinsrechnung von 4.5% zur Ihren Lasten.

Bei Fragen zu Ihrer Steuerrechnung oder der Steuererklärung [ Unterland Region | Bülach, Dielsdorf ] stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen –

Unterland Treuhand Martin Senn

provisorische Zahlungseinladung | Fragen bitte an Martin Senn

Unterland Treuhand | Region Bülach | Region Dielsdorf | Weiach offen

wo finden Sie mich

Anfragen bitte auf WhatsApp

+41 79 714 14 10

oder eMail info@unterlandtreuhand.ch

Montag bis Freitag telefonisch | Samstag & Sonntag WhatsApp  (Neukunden zur Zeit keine – Terminabsprachen möglich)

Natel +41 (0)79 714 14 10  Home +41 (0) 44 858 31 75 info(at)unterlandtreuhand.ch  www.unterlandtreuhand.ch

www.steuererklärung-ut.ch www.steuererklaerung-20xx.ch
www.steuererklärung-ag-zh.ch │Aargau bis Zürich
www.steuererklärung-zh-ag.ch│Zürich bis Aargau
www.einSpringer.ch  natürliche und juristische Personen
 | Tool Programmierung | Internetseiten | Office

Name | Senn Martin | Danke für das Verständnis und Ihre Treue und das Vertrauen in meine Arbeit  
Funktion | Geschäftsführer | Inhaber Unterland Treuhand  

www.steuererklaerung-2024.ch

www.steuererklaerung.ch | Frist zur Einreichung max. bis 30.11.2025 möglich

direkte Bundessteuern | 2024 | zahlbar bis 1.4.2025

Staats- und Gemeindesteuern | 2025 | zahlbar in Raten per 30.6/30.9/30.12.2025 oder alles auf einmal per 30.9.2025 ohne Verzugszinsen

Steuerrechner | Empfehlung – – – > https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/home | ich helfe aber gerne bei der Berechnung Ihrer Steuern 2025, damit Sie auf der sicheren Seite stehen . . . Tel. 079 714 14 10 oder Büro 044 858 31 75 | Email info(at)unterlandtreuhand.ch

Kassen Buchführung bei Einzelfirma | GmbH | Treuhand

Steuererklärung

Immer wieder kommt es vor, dass mich meine Kunden in Bezug auf die Kassenführung ansprechen und sich der Tragweite der Buchführung nicht bewusst sind. In der Regel ist ein Unternehmen bzw. eine Einzelfirma, welche Bareinnahmen in wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit nachweisen lassen, sich den Pflichten der Buchführung in Gefahr bringen können. Dabei kann das Steueramt die komplette Buchhaltung bzw. eingereichte Steuererklärung mit sämtlichen Unterlagen nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen. Die Pflichtigen haben weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren eine Chance dagegen anzugehen, ausser die versäumte Mitwirkungspflicht wird vollständig erfüllt. Ein Kassabuch ist u.a. eine zeitnahe Aufzeichnung über den gesamten Bargeldverkehr und mind. einer wöchentlichen Saldierung bzw. Übertrag an ein Bank per Einzahlung auf ein Geschäftskonto aus der Selbständigkeit. Damit wird der tägliche Bargeldverkehr mit Saldonachweis (Kassensturz) bestätigt.

Das Kassenbuch: Die Buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Einnahmen sowie Ausgaben sind fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich aufzuzeichnen. Eine Registierkasse bzw. die Abrechnungsstreifen (Sumup/Registierkasse etc. Handjournal, Barquittungen) sollten im Journal übertragen werden und der Kassenbestand täglich, mind. einmal in der Woche mittels Kassensturz überprüft und nachgewiesen werden. Stimmt der Kassenbestand nicht mit dem Geldbestand überein, muss die Differenz mit einer Ausbuchung ausgebucht werden und begründet sein. Die entsprechenden Belege sind mind. 10 Jahre aufzubewahren oder elektronisch abgespeichert werden.

Wird bei einer Ermessenseinschätzung oder einer Teileinschätzung vom Steueramt oder bei weiteren den Verfahrenspflichten, welche das Steueramt auferlegt hat nicht nachgekommen, kann das Steueramt bei einer der nächsten Steuerperioden eine Busse von bis zu 1’000.- Franken in einfachen Fällen oder gar bei gröberen Verletzungen eine Busse bis 10’000.- Franken verhängen.

Wichtig ist aber, dass der Steuerpflichtige für sein Handeln beim Steueramt seinen Pflichten nachkommt und nicht das Treuhandbüro dafür verantwortlich ist.

Darum empfehle ich jedem Mandanten, die Ein-/Ausgaben über sein Bankkonto abzuwickeln und so die Aufzeichnungspflichten jederzeit nachvollziehen zu können.

Damit kann das Erwerbseinkommen rel. einfach mittels dem Anfangsbestand am 1.1. bzw. 31.12. des laufenden Geschäftsjahres mit einer Differenzrechnung berechnet werden. Hinzu kommen die Privaten Entnahmen bzw. um allfällige Privateinlagen im Lauf des Geschäftsjahres. Anders ist es auch möglich eine Buchhaltung mit Bilanz- / Erfolgsrechnung (Doppelte Buchhaltung) zu führen. Dabei sollte auf alle Fälle die Ordnungsmässigkeit beachtet sein. Weil die Buchhaltung formell und materiell ordnungsgemäss sein müssen – kann so ein Gewinn ermittelt werden und in die Steuererklärung übertragen werden.

Fazit: Ein Kassabuch ist ordnungsgemäss zu führen, ansonsten kann das Steueramt die gesamte Buchhaltung und den Reingewinn nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung | Freundliche Grüsse Martin Senn | www.unterlandtreuhand.ch | www.steuererklärung-ag-zh.ch

Immobilien Verkauf

Haus zu verkaufen

Ein Haus oder ein Eigentumswohnung zu verkaufen, braucht eine gute Vorbereitung. Sei es den aktuellen Marktpreis zu bestimmen, welcher am Markt erzielt werden kann oder welches sind die im Exposée gefragten Elemente für potenzielle Käufer und das Inserat. Lohnt sich die Verkaufsabwicklung von einem Immobilientreuhänder ausführen zu lassen oder möchte man sich das selber antun? Welche Preise sind in den letzten Jahren in diesem Gebiet gelöst worden? Kennen Sie den Immobilienmarkt?

Ablauf eines Immobilienverkauf:

  1. Festlegung Verkaufspreis
  2. Verkaufsdokumentation erstellen
  3. Inserat aufschalten
  4. Fragen/Annahmen von Interessenten
  5. Besichtigungstermin mit potenziellen Käufern
  6. Verhandlung Verkaufspreis (Aufgebotsrunde)
  7. Kaufabschluss (Vertragsausarbeitung)
  8. Notariat / Grundstückgewinnsteuer
  9. Abschluss Verkauf / Provision

zum Verkauf | Kontakt 079 714 14 10 [WhatsApp Angebote]
Gerne begleite ich Sie in diesem Prozess und bringe meine langjährige Erfahrung für Sie ein und betreue den Verkauf.

Freundlichen Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch

Steuererklärung, Veranlagung, Bezug

Des Öfteren werde ich von meinen Kunden über das schweizerische Steuersystem (Bezug und Veranlagung) angefragt, wie der Ablauf mit dem Bezug und der Veranlagung zu verstehen ist. In folgender Bilddarstellung das Jahr 2019:

Die Steuern 2018 wurde bereits mit einer provisorischen Rechnung im 2018 vom Gemeindesteueramt bezogen/gestellt. Die Fälligkeiten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich werden die Steuern in drei Raten bezogen. Fälligkeit 30.6/30.9/30.12 oder „Gesamthaft“ per 30.9.

Mit der Steuererklärung 2018, welche im Januar/Februar 2019 an die Steuerpflichtigen versendet wird, müssen alle Ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Nach Abgabe der Steuererklärung veranlagt das Steueramt der Wohngemeinde oder das Kant. Steueramt die Deklaration und stellt dem Steuerpflichtigen die definitive Steuerrechnung im Verlaufe des Jahres 2019 zu. Sofern die provisorische Rechnung nur wenig von der definitiven Rechnung abweicht und die provisorische Rechnung vom Steuerpflichtigen beglichen worden ist, wird es keinen Nachbezug geben. Es empfiehlt sich, die provisorischen Steuern fristgerecht zu bezahlen, denn die Verzugszinsen sind im Verhältnis zur heutigen Zinsstruktur relativ hoch.

Zur Zeit übernehme ich keine neuen Mandate.

WhatsApp 079 714 14 10 Anfragen – ich melde mich sobald wie möglich zurück.

Freundliche Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch

Sperrung von Steuerinformation [Steuerregister]

Wussten Sie, dass jeder Bürger Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen auf der Wohngemeinde auf Verlangen einsehen kann?

Das können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie ein Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters auf Ihrer Gemeinde einsenden. Das Gesuch ist für Sie kostenlos.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier oder drucken nachfolgende „Bild“ aus . . .

Bei Fragen rund um die Steuern stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Martin Senn – www.unterlandtreuhand.ch

Buchhaltung – Finanzbuchhaltung – Treuhand – Steuererklärung – alles aus einer Hand!

Sie suchen einen Treuhänder, der Ihre Buchhaltung, Debitoren, Kreditoren , die Lohnabrechnung inkl. Lohnausweis, die MWST Abrechnung, die SVA Deklaration inkl. der Steuererklärung für Ihre Unternehmung ( GmbH, AG, Einzelfirma) und die private Steuererklärung (natürliche Person) kostengünstig erstellt? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Gerne unterbreite ich für Sie ein individuelles Angebot auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

–> Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung als Finanz– und Steuersekretär

Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung/Realisierung in der Selbständigkeit und/oder mit der Anmeldung SVA / Eintrag ins Handelsregister.

Ihr Treuhänder in der Region im Zürcher Unterland – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme

Es gibt keine bessere Werbung als Mund-zu-Mund-Propaganda und Referenzen. Daher bin ich stolz Ihnen eine kleine Auswahl meiner Kundschaft zeigen zu können –> Referenzen

Unterland Treuhand Martin Senn

WhatsApp chat
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner