Haus kaufen Zürcher Unterland: Finden Sie jetzt Ihre Traumimmobilie auf www.unterlandhaus.ch

Willkommen in Weiach, einem malerischen Ort im Zürcher Unterland, wo Natur und Familienleben perfekt harmonieren. Hier entstand vor 30 Jahren am Südhang ein Unterland Haus!

Grosszügiger Grundriss und herrlicher privater Gartenanlage, die Ihre Vorstellungen von einem perfekten Zuhause übertreffen werden. Auch der Innausbau lässt fast keine Wünsche offen.

Angebot 6 Zimmer | 400 m2 Land | viel Privatsphäre am Sonnenhang von Weiach

Highlights | 6-Zimmer-Einfamilienhaus mit Ambiente zum Ankommen, Durchatmen und Sein!

  • Bezugsbereitschaft nach Vereinbarung ab 2025
  • Einladende Raumaufteilungen (Bastelraum, drei grosse Kinderzimmer sowie ein Elternzimmer)
  • Moderner Küchen / Modernes Bad / Dusche / sep. Gäste WC
  • Ausbaustandard wurde mit ausgewählten Materialien und mit viel Liebe zum Detail gestaltet
  • Private Garagenboxen (für zwei Fahrzeuge) in der eigenen Tiefgarage
  • Zwei Aussenparkplätze
  • Umweltfreundliche Wärmepumpe für ökologische Wärme und zus. Kachelofen für die Übergangszeit

Beim ausgeschriebenen Haus handelt es sich um ein Doppeleinfamilienhaus mit ca. 860 m3 umbautem Raum.

Idyllisch und ländlich | Urbane Nähe zu Bülach, Kloten, Dielsdorf, Regensdorf und Zürich [alles in ca. 20 -30 Minuten mit Auto erreichbar].

Der Standort am Südhang von Weiach bietet gute Verkehrsverbindungen in die Wirtschafts- und Weltmetropole Zürich sowie in den Aargau. Darüber hinaus besticht die Nähe zu Schule / Einkauf und Freizeit – Ihr neuer Rückzugsort besonders attraktiv für Familien. Die Besonnung ist von Morgen bis Abend sehr gut und die unverbaubare Aussicht besticht durch eine einzigartige besondere Art.

Ihr Zuhause, Ihr Stil

Bei diesem Haus haben Sie viel Privatsphäre und können Ihr Wunsch-Haus nach Ihren Vorstellungen noch eine ganz individuelle Note geben.

Kontakt via Mail an info@unterlandtreuhand.ch oder WhatsApp auf +41 79 714 14 10 [bitte nur Ernsthafte Interessenten]

Unterland Treuhand | Region Bülach | Region Dielsdorf | Weiach offen

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Montag bis Freitag telefonisch | Samstag & Sonntag WhatsApp  

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www.steuererklärung-ut.ch www.steuererklaerung-20xx.ch
www.steuererklärung-ag-zh.ch │Aargau bis Zürich
www.steuererklärung-zh-ag.ch│Zürich bis Aargau
www.einSpringer.ch  natürliche und juristische Personen
www.publicdata.ch | Tool Programmierung | Internetseiten | Office

Name | Senn Martin  
Funktion | Geschäftsführer | Inhaber Unterland Treuhand

 

www.steuererklaerung-2023.ch

www.steuererklaerung.ch | Frist zur Einreichung max. bis 30.11.2024 möglich

direkte Bundessteuern | 2023 | zahlbar bis 1.4.2024

Staats- und Gemeindesteuern | 2024 | zahlbar in Raten per 30.6/30.9/30.12.2024 oder alles auf einmal per 30.9.2024 ohne Verzugszinsen

Steuerrechner | Empfehlung – – – > https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/home | ich helfe aber gerne bei der Berechnung Ihrer Steuern 2024, damit Sie auf der sicheren Seite stehen . . . Tel. 079 714 14 10 oder Büro 044 858 31 75 | Email info(at)unterlandtreuhand.ch

Steuererklärung ausfüllen

Zürcher Unterland Gemeinden, Bezirk Bülach, Dielsdorf:

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Steuererklärung ausfüllen │Steuerberatung │Steuerberater │Steueroptimierung │Fristverlängerung Steuererklärung www.steuererklärung-ut.ch zu

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Kanton Zürich

Kanton Aargau

Juristische Personen

Sie brauchen dazu nur die 1. Seite der Steuererklärung mit dem Passwort. Aber Achtung: die eFristverlängerung kann nur bis 31.3. online beantragt werden!

Fristverlängerung online

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Kassen Buchführung bei Einzelfirma | GmbH | Treuhand

Steuererklärung

Immer wieder kommt es vor, dass mich meine Kunden in Bezug auf die Kassenführung ansprechen und sich der Tragweite der Buchführung nicht bewusst sind. In der Regel ist ein Unternehmen bzw. eine Einzelfirma, welche Bareinnahmen in wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit nachweisen lassen, sich den Pflichten der Buchführung in Gefahr bringen können. Dabei kann das Steueramt die komplette Buchhaltung bzw. eingereichte Steuererklärung mit sämtlichen Unterlagen nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen. Die Pflichtigen haben weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren eine Chance dagegen anzugehen, ausser die versäumte Mitwirkungspflicht wird vollständig erfüllt. Ein Kassabuch ist u.a. eine zeitnahe Aufzeichnung über den gesamten Bargeldverkehr und mind. einer wöchentlichen Saldierung bzw. Übertrag an ein Bank per Einzahlung auf ein Geschäftskonto aus der Selbständigkeit. Damit wird der tägliche Bargeldverkehr mit Saldonachweis (Kassensturz) bestätigt.

Das Kassenbuch: Die Buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Einnahmen sowie Ausgaben sind fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und täglich aufzuzeichnen. Eine Registierkasse bzw. die Abrechnungsstreifen (Sumup/Registierkasse etc. Handjournal, Barquittungen) sollten im Journal übertragen werden und der Kassenbestand täglich, mind. einmal in der Woche mittels Kassensturz überprüft und nachgewiesen werden. Stimmt der Kassenbestand nicht mit dem Geldbestand überein, muss die Differenz mit einer Ausbuchung ausgebucht werden und begründet sein. Die entsprechenden Belege sind mind. 10 Jahre aufzubewahren oder elektronisch abgespeichert werden.

Wird bei einer Ermessenseinschätzung oder einer Teileinschätzung vom Steueramt oder bei weiteren den Verfahrenspflichten, welche das Steueramt auferlegt hat nicht nachgekommen, kann das Steueramt bei einer der nächsten Steuerperioden eine Busse von bis zu 1’000.- Franken in einfachen Fällen oder gar bei gröberen Verletzungen eine Busse bis 10’000.- Franken verhängen.

Wichtig ist aber, dass der Steuerpflichtige für sein Handeln beim Steueramt seinen Pflichten nachkommt und nicht das Treuhandbüro dafür verantwortlich ist.

Darum empfehle ich jedem Mandanten, die Ein-/Ausgaben über sein Bankkonto abzuwickeln und so die Aufzeichnungspflichten jederzeit nachvollziehen zu können.

Damit kann das Erwerbseinkommen rel. einfach mittels dem Anfangsbestand am 1.1. bzw. 31.12. des laufenden Geschäftsjahres mit einer Differenzrechnung berechnet werden. Hinzu kommen die Privaten Entnahmen bzw. um allfällige Privateinlagen im Lauf des Geschäftsjahres. Anders ist es auch möglich eine Buchhaltung mit Bilanz- / Erfolgsrechnung (Doppelte Buchhaltung) zu führen. Dabei sollte auf alle Fälle die Ordnungsmässigkeit beachtet sein. Weil die Buchhaltung formell und materiell ordnungsgemäss sein müssen – kann so ein Gewinn ermittelt werden und in die Steuererklärung übertragen werden.

Fazit: Ein Kassabuch ist ordnungsgemäss zu führen, ansonsten kann das Steueramt die gesamte Buchhaltung und den Reingewinn nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung | Freundliche Grüsse Martin Senn | www.unterlandtreuhand.ch | www.steuererklärung-ag-zh.ch

Springer – ein Springer

Seit 22. September 2018 habe ich eine weitere Homepage „einSpringer„! Erfahren Sie mehr über meine Dienstleistung als Gemeindespringer. Als langjähriger Leiter Finanzen und Steuern springe ich auf Ihrer Gemeinde als Springer kurzfristig ein.

Freundliche Grüsse

Martin Senn – 079 714 14 10 / 044 858 31 75

Immobilien Verkauf

Haus zu verkaufen

Ein Haus oder ein Eigentumswohnung zu verkaufen, braucht eine gute Vorbereitung. Sei es den aktuellen Marktpreis zu bestimmen, welcher am Markt erzielt werden kann oder welches sind die im Exposée gefragten Elemente für potenzielle Käufer und das Inserat. Lohnt sich die Verkaufsabwicklung von einem Immobilientreuhänder ausführen zu lassen oder möchte man sich das selber antun? Welche Preise sind in den letzten Jahren in diesem Gebiet gelöst worden? Kennen Sie den Immobilienmarkt?

Ablauf eines Immobilienverkauf:

  1. Festlegung Verkaufspreis
  2. Verkaufsdokumentation erstellen
  3. Inserat aufschalten
  4. Fragen/Annahmen von Interessenten
  5. Besichtigungstermin mit potenziellen Käufern
  6. Verhandlung Verkaufspreis (Aufgebotsrunde)
  7. Kaufabschluss (Vertragsausarbeitung)
  8. Notariat / Grundstückgewinnsteuer
  9. Abschluss Verkauf / Provision

zum Verkauf | Kontakt 079 714 14 10 [WhatsApp Angebote]
Gerne begleite ich Sie in diesem Prozess und bringe meine langjährige Erfahrung für Sie ein und betreue den Verkauf.

Freundlichen Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch

Dokument für Steuererklärung mit Adobe Scan senden/teilen

Verwendung von Adobe Scan – mit UT

Dokumenten Scanning – ganz einfach können Sie mit der Adobe Scan-App einen vergessenen Bankauszug oder ein Spendenbeleg an Unterland Treuhand zu senden oder zu teilen. Diese „App“ können Sie auf Ihrem Smartphone kostenlos installieren. Es hilft Ihnen Ihre Dokumente elektronisch zu verwalten. Siehe nachfolgendes Beispiel Checkliste Steuererklärung

https://files.acrobat.com/a/preview/73af3054-0614-4b01-9d26-7f79b6a598d4

Im Anschluss geben Sie den Link auf Ihrem Konto für Unterland Treuhand frei bzw. teilen den Link per Whatsapp oder Mail.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüsse

Unterland Treuhand Martin Senn  

079 714 14 10 – info@unterlandtreuhand.ch
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