In Sachen Buchhaltung kann ich Sie gerne unterstützen oder die Buchhaltung für Sie erstellen. Um Ihnen eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu erstellen, müssen Sie mir auf sämtliche Dokumente und Aufzeichnungen Einblick geben und Ihre Aufzeichnungen insbesondere auch Ihre Geldeinnahmen wie Kassenjournal selber führen. Damit keine Missverständnisse und im Nachgang Probleme mit dem Steueramt entstehen, sind Sie selber für die ordnungsgemässe Führung Ihrer Geldeingänge/-ausgänge verantwortlich. Eine ordnungsgemässe Buchführung ist das A & O für Ihre Firma. Ob kleine GmbH oder eine Einzelfirma spielt dabei keine Rolle.
Buchführungspflicht ist in OR Artikel 957 ff
Obligationenrecht siehe –> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
(Die kaufmännische Buchführung)
umschrieben. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüsse Martin Senn | www.unterlandtreuhand.ch
Sie folgt den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung. Namentlich sind zu beachten:
1) die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte
2) der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge
3) die Klarheit
4) die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens
5) die Nachprüfbarkeit
Kassenbuchführungspflicht bei regem Bargeldeinnahmen – siehe https://unterlandtreuhand.ch/tag/buchfuehrungspflicht-kasse-selbstaendige-einzelfirma-gmbh/